Was Reisende jetzt über COVID-19 wissen sollten

 

 

Foto: Julian Ovidiu Foto: Julian Ovidiu

 

Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen bis Ende April ausgesprochen.

 

Angesichts der Ausbreitung des Virus verschärfen Staaten ihre Einreisebedingungen auch für Deutsche. Das Auswärtige Amt holt Zehntausende gestrandete Reisende zurück.

 

Deutschland hat selbst Einreiseverbote in Kraft gesetzt und Ausgangsbeschränkungen erlassen, die EU ihre Außengrenzen geschlossen. Ab 10. April sollen Rückkehrer zwei Wochen in häusliche Quarantäne - dem müssen die Bundesländer aber noch zustimmen.

 

Fluglinien und Bahnunternehmen streichen immer mehr Verbindungen, die Deutsche Bahn auch beim Regionalverkehr.

 

Angesichts der Lage stoppen Veranstalter ihre Buchungen und stornieren Reisen.

 

Welche Rechte Reisende haben, wenn sie noch unterwegs sind, ihr Urlaub storniert wird, sie ihn absagen oder umbuchen wollen.

 

Das Coronavirus bremst das öffentliche Leben in ungekanntem Ausmaß aus, die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt, Grenzen sind geschlossen. Viele Urlauber haben Schwierigkeiten, nach Deutschland zurückzukehren.

 

Foto: Julian Ovidiu Foto: Julian Ovidiu

 

Die Ausbreitung des COVID-19

 

China - 82.665 - 3.335

 

Deutschland - 98.945 - 1.680

 

Italien - 132.547 - 16.523

 

Weltweit - 1.327.450 - 73.904

 

Letzte Aktualisierung: 06.04.2020 

 

Foto: Julian Ovidiu Foto: Julian Ovidiu
Foto: Julian Ovidiu Foto: Julian Ovidiu

 

Wie hilft das Auswärtige Amt Urlaubern, die am Reiseziel gestrandet sind?

Seit Beginn der Rückholaktion am 17. März hat die Bundesregierung gemeinsam mit Veranstaltern und der Lufthansa bis zum 6. April mehr als 200 000 Urlauber zurück nach Deutschland gebracht.

 

Innerhalb von 20 Tagen wurden die Reisenden aus 57 Ländern nach Deutschland geholt. Doch etwa 40 000 warten immer noch auf die Heimreise, die meisten in Neuseeland, Südafrika und Peru.

 

Wie lange die Rückholaktion noch dauern wird, ist unklar. Das Krisenreaktionszentrum im Auswärtigen Amt hat es zunehmend mit unzugänglicheren Gebieten und verstreuten Individualtouristen zu tun. "Wir bleiben am Ball! Wir werden uns weiter um Lösungen bemühen für die Reisenden, die noch nicht zurückkehren konnten", versprach Außenminister Maas am Wochenende.

 

Foto: Julian Ovidiu Foto: Julian Ovidiu
Foto: Julian Ovidiu Foto: Julian Ovidiu

 

Die EU-Außenminster vereinbarten, bei der Rückholung enger als zu Beginn der Krise zusammenzuarbeiten: Bürger anderer europäischer Länder sollten so einfacher in den Flugzeugen eines anderen Staates mitfliegen können.

 

Die Regierung hatte zunächst 50 Millionen Euro für die größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik bereitgestellt. Das Auswärtige Amt ging von bis zu 200 000 betroffenen deutschen Touristen aus. Insgesamt befinden sich mehrere Hunderttausend Deutsche im Ausland, sehr viele davon haben dort auch ihren Wohnsitz. "Aber von denen wollen nicht alle zurück", betonte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts.

 

Reisende, die nicht mehr weiter kamen, kritisierten die Airlines: Mit dem radikalen Zusammenstreichen der internationalen Verbindungen auch aus ökonomischen Gründen hätten sie dazu beigetragen, dass Urlauber überhaupt festsaßen - ihr Rückflug fand einfach nicht mehr statt. Stattdessen mussten sich die Reisenden um oft teurere Ersatztickets bemühen und hoffen, dass diese Maschine tatsächlich noch abhoben. Die Mehrkosten können bei EU-Airlines zurückverlangt werden.

Auf der Krisenvorsorgeliste sollten sich trotzdem alle Deutschen im Ausland zusätzlich eintragen, um mit aktuellen Informationen versorgt zu werden.

 

Das Rückholprogramm ist vorrangig für Deutsche und ihre Familienangehörigen in den besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen gedacht, die sich dort vorübergehend aufhalten, also beispielsweise für einen Urlaub, einen Schüleraustausch oder einen Freiwilligendienst. Für Personen, die einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben, in Deutschland leben und von dort in den Urlaub gereist sind, bemühe man sich "im Rahmen der Kapazitäten, eine Lösung zu finden", heißt es beim Auswärtigen Amt.

 

Auch für Länder, für die es kein Rückholprogramm gibt, wird eindringlich dazu aufgefordert, sich in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" einzutragen und alle noch vorhandenen Ausreise- und Rückkehrmöglichkeiten zu nutzen, sei es mit regulären Verbindungen, sei es mit Sonderflügen der Veranstalter und Reedereien. Bei der Lufthansa gilt ein Rückkehrer-Flugplan. Er orientiere sich im Wesentlichen an den Bedürfnissen europäischer Staatsbürger, die in ihre Heimatländer zurückkehren möchten. Steht ihr Reiseziel nicht auf der Rückholliste, müssen Individualreisende weiterhin versuchen, selbst eine Ausreise zu organisieren. Nur wenn das nicht gelinge, werde sich das Auswärtige Amt "bemühen, für alle Deutschen eine Lösung zu finden" - oder wenn Länder ihren Luft- und Fährverkehr ganz einstellen. (Einen ausführlichen Artikel zum Thema "Wie Urlauber jetzt wieder heimkommen - und wer welche Kosten übernimmt" finden Sie hier.)

 

Welche Reisebeschränkungen gelten?

 

Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen und sie bereits bis Ende April verlängert - damit betrifft sie auch die Osterferien. Es sei "wirklich unverantwortlich, jetzt noch ins Ausland zu fahren, weil man möglicherweise damit rechnen muss, für eine längere Zeit nicht mehr nach Deutschland zurückzukommen", betonte Außenminister Heiko Maas. Wann die Reisewarnung wieder aufgehoben wird, ist ungewiss: Eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung werde nicht vor dem 20. April fallen, sagte Maas am Freitag dem Südwestrundfunk.

 

Über die weltweit geltenden Beschränkungen informiert das Auswärtige Amt auf seiner Website in den Reise- und Sicherheitshinweisen für die jeweiligen Länder, noch aktuellere Informationen bieten bisweilen die Konsulate.

 

Die Außengrenzen der Europäischen Union sind abgeriegelt. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich auf ein vorläufiges Einreiseverbot. Diese Entscheidung soll zugleich dazu beitragen, die Binnengrenzen offener zu halten, an denen sich derzeit immer wieder lange Staus bilden. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, betrifft das Verbot alle Flüge und Schiffsreisen, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der EU haben. Ausnahmen gibt es für Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins, Islands sowie Großbritanniens. Die Bundespolizei informiert darüber, wer noch nach Deutschland einreisen darf und welche Dokumente dafür erforderlich sind.

 

Deutschland hat zudem selbst Einreiseverbote in Kraft gesetzt und mit strengen Grenzkontrollen begonnen. Betroffen sind die Übergänge zur Schweiz, zu Frankreich, Österreich, Dänemark und Luxemburg, ebenso Flüge aus den fünf genannten Ländern sowie aus Spanien und Italien. Deutsche Staatsangehörige hätten "selbstverständlich das Recht, wieder in ihr Heimatland einzureisen", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Das Gleiche gilt für Berufspendler und Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung und Wohnsitz in Deutschland. Entsprechende Dokumente müssen bei der Einreise vorgelegt werden. Andere Reisende dürfen nicht mehr ins Land. Vom 10. April an sollen Heimkehrer zudem für zwei Wochen in häusliche Quarantäne - dem Vorschlag des Krisenkabinetts müssen die Bundesländer aber noch zustimmen.

 

Druckversion | Sitemap
© AgenturppF und Julian Ovidiu

E-Mail

Anfahrt